Einsichtnahme und Auskunft aus archivierten Bauakten beantragen
Auf Antrag besteht die Möglichkeit, Einsicht und Auskunft aus archivierten Bauakten zu erhalten.
Online Prozesse
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Akteneinsicht/Aktenauskunft ist das vollständige Ausfüllen des jeweiligen Antragsformulars mit Angaben zur antragstellenden Person, ggf. eines abweichenden Empfängers des Gebührenbescheides bei einer Aktenauskunft sowie des betreffenden Grundstücks.
Wenn Sie nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht des Grundstückseigentümer. Dieses können Sie im Bearbeitungsprozess des Formulars hochladen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Emmendingen einzig für die Auskunft ihrer Gemarkungen Emmendingen, Kollmarsreute, Maleck, Mundingen, Wasser und Windenreute zuständig ist. Auskünfte über andere Gemarkungen sind bei den entsprechenden Gemeinden abzufragen.
Verfahrensablauf
Je nachdem ob Sie eine Aktensicht oder Auskunft wünschen, klicken Sie unter "Online Antrag" auf die entsprechende Schaltfläche. Danach gelangen Sie auf das jeweilige Online-Formular. Füllen Sie dort die erforderlichen Felder aus.
Durch den Klick auf die Schaltfläche "Einreichen" wir der ausgefüllte Antrag dem entsprechenden Sachbearbeitenden zugesandt.
Zum weiteren Ablauf wird sich dann der verantwortliche Sachbearbeitende mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
keine
Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular, eventuell Vollmacht des Eigentümers.
Kosten
Die Akteneinsicht ist für Sie kostenfrei.
Eine Aktenauskunft mit Bereitstellung von Auszügen in digitaler Form wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 1,30 € für die 1. Seite, jede weitere Seite 0,30 € und 12 € je angefangener viertel Stunde berechnet.
Bearbeitungsdauer
Auch bei vollständigen Angaben kann die Suche und Bereitstellung der Unterlagen 2-3 Wochen in Anspruch nehmen.
Sonstiges
keine weiteren Hinweise
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
gesetzt

