Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast
Auf Antrag besteht die Möglichkeit, auf bestehende Baulasten eines Grundstückes zu Löschen / Verzichten, wenn der Grund für ihre Eintragung entfällt
Online Prozesse
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Löschung / Verzicht einer Baulast, ist das vollständige Ausfüllen des jeweiligen Antragsformulars mit Angaben zum betroffenen Grundstück sowie einer Begründung zur Löschung / Verzicht der Baulast.
Wenn Sie nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht des Grundstückseigentümers. Diese können Sie im Bearbeitungsprozess des Formulars hochladen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Emmendingen einzig für die Baulasten ihrer Gemarkungen Emmendingen, Kollmarsreute, Maleck, Mundigen, Wasser und Wendenreute zuständig ist. Anträge auf Löschung / Verzicht einer Baulast anderer Gemarkungen sind bei den entsprechenden Gemeinden abzufragen.
Verfahrensablauf
Klicken Sie unter "Online Antrag" auf die entsprechende Schaltfläche. Danach gelangen Sie auf das Online-Formular. Füllen Sie dort die erforderlichen Felder aus.
Durch den Klick auf die Schaltfläche "Einreichen" wir der ausgefüllte Antrag dem entsprechenden Sachbearbeitenden zugesandt.
Zum weiteren Ablauf wird sich dann der verantwortliche Sachbearbeitende mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
keine
Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular, eventuell Vollmacht des Eigentümers.
Kosten
keine
Sonstiges
keine weitreren Hinweise
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
gesetzt

